Die etwas andere liberale Stimme aus der Hansestadt Lübeck

Nach Urteil des Verfassungsgerichts: Wählen CDU und FDP den politischen Selbstmord?

In Allgemein on 30. August 2010 at 13:52

Nun ist eingetreten, was mancher gehofft, mancher befürchtet, aber zum Schluss eigentlich fast alle erwartet hatten: Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht hat heute die Verfassungswidrigkeit des Landtagswahlgesetzes festgestellt. Gleichzeitig hat es dem Landesgesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Mai 2011 ein verfassungskonformes Wahlgesetz zu verabschieden – und es muss spätestens bis zum 30. September des darauf folgenden Jahres ein neuer Landtag gewählt werden.

 Wie immer man zu dem Urteil stehen mag, eins steht seit heute fest: Die im Land regierende Koalition aus CDU und FDP verfügt über keine materiell verfassungsgemäße Mehrheit im Landtag. Vor diesem Hintergrund erscheint die vom Verfassungsgericht gesetzte Frist, bis zu der „Schwarz-Gelb“ noch weiterregieren kann, recht großzügig bemessen. Immerhin wird der amtierenden Landesregierung noch eine „Galgenfrist von satten 25 Monaten gewährt! Zum Vergleich: Zwischen der Auflösung des Landtages im Jahr 2009 (Abstimmung über die Vertrauensfrage am 23. Juli) und der nachfolgenden vorgezogenen Landtagswahl (29. September) lagen nur gut zwei Monate!

 Zugegeben, der Vergleich hinkt etwas, denn es musste damals nicht erst ein Wahlgesetz geändert werden und die Aufstellung der Kandidaten durch die Parteien konnte – weil auf altbekannter gesetzlicher Grundlage basierend – entsprechend zügig vollzogen werden. Jetzt muss erst das Gesetz verfassungskonform geändert werden, wozu es sorgfältiger Beratungen bedarf, schließlich soll ja die nächste Landtagswahl nicht erneut vom Landesverfassungsgericht „gekippt“ werden. Andererseits, so überraschend ist die Erkenntnis, dass im Ergebnis die Zahl der Wahlkreise deutlich reduziert und Überhangmandate voll ausgeglichen werden müssen, nun auch wieder nicht. Eigentlich herrschte bei allen Fraktionen hierüber dem Grunde nach Einigkeit, so dass in den Fraktionen, aber auch innerhalb der Landesregierung hierzu ganz gewiss bereits Vorarbeiten (Vorentwürfe) zu einem neuen Landtagswahlrecht vorliegen werden.

Dass aber selbst bei Zugrundelegung des vom Verfassungsgericht – großzügig – gesetzten Endtermins für ein neues Wahlgesetz (31. Mai 2011) die (wenngleich ohne Verschulden) faktisch ohne demokratische Legitimation ins Amt gekommene Koalition auch danach noch 16 Monate weiterregieren darf, als wäre nichts gewesen, dürfte eigentlich für jeden aufrechten Demokraten schwer nachvollziehbar erscheinen.

 Egal, welcher Partei man auch nahestehen mag, und ob man dementsprechend Neuwahlen begrüßt oder auch fürchtet: Der demokratische Anstand erfordert ganz einfach schnellstmögliche Neuwahlen! Auch wenn man die „Messlatte“ aus dem letzten Jahr aus den genannten Gründen ganz sicher nicht anlegen kann, so müsste eine Neuwahl im zweiten Halbjahr 2011 bei gutem Willen aller Fraktionen ohne weiteres realisierbar sein.

 Sollten CDU und FDP der nur scheinbar „süßen Verlockung“ unterliegen und die vom Verfassungsgericht gesetzten Fristen auch nur annähernd ausschöpfen, käme dies wohl dem endgültigen politischen Selbstmord gleich. Einen politischen Selbstmordversuch haben die Koalitionäre ja gerade erst in der Region Lübeck unternommen…

UKSH-Privatisierung: Soll Kiel wieder bevorzugt werden?

In Allgemein on 25. August 2010 at 15:52

Heute vermelden die „Lübecker Nachrichten“ in großer Aufmachung, dass die Landesregierung in wenigen Wochen die Privatisierung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) durch die Einleitung eines sog. „Interessenbekundungsverfahrens“ auf den Weg bringen werde (zu dem Artikel kommen Sie hier).  An und für sich wäre dies allein noch kein Grund, sich groß aufzuregen. Schließlich wächst auch in Teilen der Belegschaft des UKSH die Erkenntnis, dass sich die Ausstattungsprobleme, mit denen das Pflegepersonal tagtäglich konfrontiert wird, mit einem privaten Investor möglicherweise schneller lösen ließen (vgl. LN-Artikel „Uniklinikum:  Wie Geldnot den Beschäftigten das Leben schwer macht“, hier).

Die Angelegenheit hat nur gleich zwei Haken:

Zum einen schließt der Sanierungs-Tarifvertrag für das UKSH eine „Entscheidung zur Privatisierung“ bis 2015 aus. Nun mag mit der Einleitung eines „Interessenbekundungsverfahrens“ wegen dessen rechtlicher Unverbindlichkeit im Rechtssinne noch keine (endgültige) Entscheidung verbunden sein, das UKSH ganz oder teilweise zu privatisieren. Faktisch dürfte damit jedoch eine Vorentscheidung  zugunsten der Privatisierung getroffen sein, denn letztlich führt man ein derartiges Verfahren (mit nicht unerheblichem Aufwand für das Land, aber auch für mögliche Interessenten) nicht „aus Jux und Dollerei“ durch, schon um die potentiellen Investoren nicht zu verprellen und damit die Reputation des Landes nicht zu gefährden. Auch die eindeutigen Stellungnahmen aus den Regierungsfraktionen von CDU und FDP sprechen eine eindeutige Sprache. Wenn CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher etwa laut dem eingangs erwähnten LN-Bericht „keinen Zweifel daran läßt, dass die Privatisierung der einzig gangbare Weg ist, um das UKSH zu erhalten“, kann von einer ergebnisoffenen Interessentensuche kaum mehr ernstlich gesprochen werden.  Die CDU-Fraktion in der Lübecker Bürgerschaft warnt daher zurecht in einer heutigen Pressemitteilung die „eigene“ Landesregierung eindringlich davor, erneut die „offene Konfrontation mit Gewerkschaften, UKSH-Management und Region“ zu suchen.

Unabhängig davon könnte sich hier aber – sozusagen „auf leisen Pfoten“ – eine erneute Bevorzugung des Standortes Kiel gegenüber dem, wie wir zwischenzeitlich wissen, von der schwarz-gelben Landesregierung höchst ungeliebten UKSH-Standort Lübeck anbahnen. Die Landesregierung hatte nämlich bereits in Vorbereitung ihres am erbitterten Widerstand der gesamten Region Lübeck gescheiterten Beschlusses zur Beendigung der Medizinerausbildung in Lübeck eine Privatisierung des Standortes Kiel faktisch ausgeschlossen (vgl. Blog-Beitrag vom 14. Juli 2010 „Verkauf des Uniklinikums: Vorsicht vor Risiken und Nebenwirkungen!“, hier). Wenn also in der zitierten Berichterstattung über das beabsichtigte „Interessenbekundungsverfahren“ heute davon die Rede ist,  dass sich dann „große Klinikkonzerne sofort um den Kauf des ganzen UKSH oder seiner einzelnen Standorte in Kiel und Lübeck bewerben“ könnten, muss dies mit äußester Vorsicht „genossen“ werden!

Tatsächlich spricht vieles dafür, dass die Landesregierung in Wahrheit nur das Lübecker Klinikum „loswerden“ will – um die Erlöse und die dort ersparten Investitions-Millionen in das von ihr ohnehin bevorzugte „Heimat“-Klinikum Kiel stecken zu können. Die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Region Lübeck sind deshalb gut beraten, auf der Hut zu sein und ihre  “Lübeck-kämpft“-Utensilien weiterhin bereit zu halten, um erforderlichenfalls den „Kampf auf der Straße“ jederzeit wieder aufnehmen zu können – diesmal um das Lübecker Uniklinikum.

Wilde Spekulationen um FDP-Mann Vögele

In Allgemein on 21. August 2010 at 18:19

Am Mittwoch, 18. August 2010, berichtete „HL-Live“ vom Ausscheiden des FDP-Fraktionsmitgliedes Karl Erhard Vögele aus der Bürgerschaft, und zwar aus „gesundheitlichen Gründen“. Wer sich ob der Fitness des bislang recht agilen Liberalen schon ernsthafte Sorgen gemacht hatte, kann schon heute wieder ein bisschen aufatmen.  „HL-Live“ berichtet heute nämlich unter der Überschrift „Start in ein schönes Wochenende“ von frühmorgendlichen Aktivitäten des frisch gebackenen „Bürgerschafts-Ruheständlers“, die manch einem untrainierten und schlafbedürftigen Jüngling zur Ehre gereichen würden. Auf „Facebook“ gab es hierzu bereits „kleinliche“ Kommentare („Wer Samstags am frühen morgen mit dem Rad durch die Gegend fährt und fotografiert, ist zumindest nicht schwer erkrankt. Ich will auch gar nicht missverstanden werden: Jeder soll natürlich das tun und lassen, was er für richtig hält. Wenn ich mich aber für ein öffentliches Mandat bewerbe, sollte ich das auch ernst nehmen. Und den Eindruck habe ich hier irgendwie nicht…“).

Pfui! Womöglich kommt jetzt sogar noch jemand auf den fernliegenden Gedanken, den eigentlichen Grund des Mandatsverzichts in atmosphärischen Störungen innerhalb der FDP-Bürgerschaftsfraktion zu suchen…